Wir achten Privatsphäre und Grenzen! Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und deren Ratifizierung von 1992 sind alle Institutionen in Deutschland, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen, verpflichtet, deren Recht auf Selbstbestimmung, Unversehrtheit, Schutz und Hilfe in Notlagen zu wahren.

Auch wir  schützen dieses Recht und deshalb

  • halten wir klare Strukturen ein, die den größtmöglichen Schutz für die Schülerinnen bieten und in denen Verantwortungsbereiche und Aufgabengebiete deutlich definiert sind;
  • pflegen wir einen grenzachtenden Umgang miteinander, dessen Regeln für alle verbindlich gelten.

Im alltäglichen Miteinander verpflichtet sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, diese Regeln einzuhalten und im Notfall einen Ansprechpartner zu informieren. Gleichzeitig hat jeder das Recht, sich bei Bedarf von einer Fachberatungsstelle beraten zu lassen (Wege und Adressen siehe unten).

Ein wichtiges Ziel der Erziehung zu einem grenzachtenden Umgang ist die Umsetzung des christlichen Menschenbildes und christlicher Werte im Alltag. Dazu gehören vor allem

  • ein wertschätzender, offener und respektvoller Umgang miteinander;
  • die Unterstützung der Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben und zur Stärkung ihres Selbstwertgefühls;
  • der angstfreie Umgang zwischen Eltern, Schülerinnen und Lehrkräften;
  • das Schaffen eines sicheren Ortes, bzw. Schutzraumes, sowohl für die Schülerinnen, als auch für die Lehrkräfte;
  • die Erziehung der Schülerinnen zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten – sich selbst und anderen gegenüber.

 Präventiv helfen auch Projekte in den verschiedenen Jahrgangsstufen:

  • MfM-Projekt in den 5. Klassen
  • „Zammgrauft“ in den 6. Klassen
  • Suchtprävention in den 7. Klassen
  • Besinnungstage in den 8. Klassen
  • „Waagemut“-Projekt mit Elternvortrag in den 9. Klassen
  • Medienerziehung zum kontrollierten Umgang v.a. mit sozialen Netzwerken in allen Jahrgangsstufen

Ansprechpartner und Beratungsstellen

für Kinder und Jugendliche und deren Eltern

1. Im Fall von sexualisierter Gewalt, von Grenzüberschreitungen oder von unangenehm empfundenen Kontakten mit Erwachsenen außerhalb des schulischen Umfelds:

  • Information an eine Lehrkraft des Vertrauens, Ansprechpartnerin am ESG: Julia Buerger, buerger@edith-stein-gym.de
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“:

         Tel. 166 111 (kostenfrei und anonym), Mo – Sa: 14 bis 20 Uhr www.nummergegenkummer.de

  • KinderschutzZentrum München:

         Tel. 089 / 55 53 56 www.kinderschutzbund-muenchen.de/fachleute/kinderschutzzentrum

  • IMMA e.V., Initiative für Münchner Mädchen:

         Tel. 089 / 260 75 31, Email: beratungsstelle(at)imma.de, Homepage: www.imma.de/beratungsstelle

  • IMMA. e.V., Zufluchtsteile:

         Tel. 089 / 18 36 09, Email: zufluchtstelle(at)imma.de

 

2. Im Fall von Grenzüberschreitungen, unangenehm empfundenen Kontakten mit Erwachsenen innerhalb des schulischen Umfelds:

  • Information an eine Lehrkraft des Vertrauens; sie wird dann die notwendigen Maßnahmen zur Hilfe veranlassen, Ansprechpartnerin Julia Buerger, buerger@edith-stein-gym.de

  • Information oder/und Rat einholen bei einem der beiden „Bischöflichen Beauftragten“ der Erzdiözese für die Prüfung im Verdachtsfall (externe Ansprechparnter):

  • Basis für den Umgang mit sexueller Gewalt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz sind die 2013 herausgegebenen Leitlinien, einzusehen unter www.dbk.de.